Gemeinschaftspraxis
Dr. med. dent. (RO) Irene-Dana Blum-Gofman & Dr. med. dent. Christian Cobilanschi
Bilker Allee 57
40219 Düsseldorf

Telefon: (0211) 3 98 17 55
Fax: (0211) 5 80 40 73
E-Mail: kontakt@cobilanschi-blum-gofman.de

So erreichen Sie uns

Mit Hilfe der Karte können Sie den Standort unserer zahnärztlichen Gemeinschaftspraxis in Düsseldorf-Unterbilk ausfindig machen. Im Innenhof von MiniMal sind ausreichend Parkplätze (gebührenpflichtig) vorhanden.

Sie erreichen uns auch bequem mit der S-Bahn bis zum Bilker Bahnhof oder zur Völklinger Straße. Ebenso können Sie mit den Straßenbahnlinien 708 bis zur Hst. "Kronprinzenstraße" und den Linien 704 + 709 bis zur Hst. "Bilker Kirche" zu uns fahren.

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News

Angst vor schwerer Zahn-OP

Schmerzhafte Zahnprobleme und eine große OP: Streamer Knossi stand vor einer der härtesten Herausforderungen seines Lebens. Der beliebte Internet-Star kämpfte seit Jahren mit starken Zahnschmerzen und Parodontitis. Vor kurzem entschied er sich dazu, den Schmerzen ein Ende zu setzen und sich einer schweren Zahn-OP zu unterziehen, die ihn verständlicherweise nervös machte.

Die Angst vor dem Zahnarzt kann lähmend sein, besonders wenn schwere Eingriffe bevorstehen. Wichtig ist, diese Angst als Zahnarzt zu erkennen und den Betroffenen entgegenzukommen. Es gibt effektive Strategien, die helfen, die Behandlung so stressfrei wie möglich zu gestalten. Welche Möglichkeiten es inzwischen für starke Angstpatienten gibt und wie Zahnärzte ihnen die Behandlung so angenehm wie möglich machen können, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Häufige Auslöser für eine Dentalphobie

Eine besonders ausgeprägte Angst vor dem Zahnarztbesuch ist häufig auf traumatische Kindheitserfahrungen im Zusammenhang mit Dentalmedizinern zurückzuführen, beispielsweise eine schmerzhafte Behandlung. Angst vor Schmerzen während des Zahnarztbesuchs ist die zweite Ursache, die besonders häufig zu einer Dentalphobie führt. Viele Menschen berichten zudem, dass sie sich durch die passive Haltung auf dem Zahnarztstuhl besonders ausgeliefert fühlen, was ihre Angst verstärken kann. Deutlich seltener entwickelt sich eine Dentalphobie ohne spezifischen Grund.

Die Bedeutung des Erstkontakts zum behandelnden Zahnarzt

Menschen mit Dentalphobie kostet ein Zahnarztbesuch viel Überwindung. Ob der Angstpatient zu seinem behandelnden Arzt Vertrauen fassen kann, entscheidet sich üblicherweise während des Erstkontakts. Deshalb sollten sich Zahnärzte für diesen besonders viel Zeit nehmen. In einer stressfreien Atmosphäre sollte der Patient dann Gelegenheit bekommen, über seine Sorgen und Befürchtungen zu sprechen, sofern er das möchte. Der Zahnarzt wiederum kann durch Empathie und Verständnis zeigen, dass der Angstpatient bei ihm gut aufgehoben ist. Nachdem der Dentalphobiker seine individuellen Wünsche für die Behandlung geäußert hat, entwickelt der Zahnarzt darauf aufbauend ein Behandlungskonzept, dessen einzelne Schritte dem Patienten ausführlich erklärt werden. Häufig wird bereits während dieses Erstgesprächs nach der Möglichkeit einer Behandlung in Vollnarkose gefragt - eine von mehreren Optionen, die für Angstpatienten infrage kommt.

Unterstützung durch das Praxisteam

Neben dem Zahnarzt spielt auch das Praxisteam eine wichtige Rolle im Umgang mit Angstpatienten. So sollte beispielsweise bereits am Empfang deutlich darauf hingewiesen werden, dass sich Angstpatienten als solche zu erkennen geben sollen, schließlich sieht man den Menschen ihre Gefühle in der Regel nicht an. Auch beruhigende Worte und Gesten können von den Mitarbeitern bewusst eingesetzt werden, um den Praxisbesuch für Angstpatienten angenehmer zu gestalten. Ausgearbeitete Notfallprotokolle sorgen darüber hinaus dafür, dass das gesamte Praxisteam weiß, wie es sich bei einem Notfall zu verhalten hat. Regelmäßige Schulungen sorgen zudem dafür, dass alle Mitarbeiter nützliche Verhaltensweisen im Umgang mit Angstpatienten im Bewusstsein behalten.

5 Tipps für Zahnärzte für die Behandlung von Angstpatienten

Bei der Behandlung selbst gibt es mehrere Möglichkeiten, wie Zahnärzte die Ängste ihrer Patienten lindern können. So sorgen Ablenkungsmanöver wie Musik oder Videos dafür, dass der Fokus von der Behandlung weggelenkt wird. Anleitungen zu Entspannungstechniken wie einer kontrollierten Atmung bewirken darüber hinaus, dass die Angst nicht überhand nimmt. Betäubungsmethoden können dazu beitragen, die Schmerzen während der Behandlung auf ein Minimum zu reduzieren. Je nach Indikation sind dabei lokale Betäubungsmittel, aber auch ein Dämmerschlaf oder eine Vollnarkose denkbar. Um dem Gefühl von Hilflosigkeit vorzubeugen, können Patient und Zahnarzt ein Stoppsignal vereinbaren, das zu einer sofortigen Unterbrechung der Behandlung führt.

PraxisAWARD Prävention

Die „Initiative für eine mundgesunde Zukunft in Deutschland“ von Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und CP GABA verleiht erstmals den „PraxisAWARD Prävention“. Im Zentrum stehen in diesem Jahr Personen mit Pflegebedarf sowie deren pflegende Angehörige. Gewürdigt werden zahnmedizinische sowie interdisziplinäre Projekte zur Förderung der Mundgesundheit im Kontext der häuslichen Pflege. Bewerbungen können noch bis Ende September 2024 eingereicht werden. Als Jurymitglieder konnten Prof. Dr. Ina Nitschke und Priv.-Doz. Dr. Peter Schmidt gewonnen werden.

Mehr als 80 Prozent der rund fünf Millionen pflegebedürftigen Personen in Deutschland werden zu Hause versorgt, überwiegend von den eigenen Angehörigen.[1] Gerade in belastenden Situationen verliert nicht selten die Mundhygiene an Priorität. Pflegenden ohne eine fachliche oder medizinische Ausbildung sind zudem die Bedeutung der Mundgesundheit für das allgemeine Wohlbefinden sowie Zusammenhänge mit Stoffwechsel- oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen häufig nicht ausreichend bekannt.

Die „Initiative für eine mundgesunde Zukunft in Deutschland“ möchte mit der Preisausschreibung die Zahnmedizin wie auch das interdisziplinäre Umfeld für die Mundgesundheit Pflegebedürftiger sensibilisieren und Projekte fördern, die beispielsweise Angehörigen Wissen vermitteln und ihnen Sicherheit bei der Ausführung oder Unterstützung der Zahn- und Mundpflege geben.

Etablierung von Infrastrukturen und Netzwerken

„Es fehlt bislang noch überwiegend an einer Infrastruktur, wie Angehörige für die Mundpflege geschult werden, und auch der Kontakt zu einer regelmäßigen zahnärztlichen Betreuung ist oft nicht in die Wege geleitet“, erklärt Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der BZÄK und Mitinitiator der Initiative. Zahnärztinnen und Zahnärzte müssten Wege etablieren, wie sie von zu pflegenden Angehörigen in ihrer Patient*innengruppe erfahren, die zahnmedizinisch nicht optimal betreut sind. Neben praktischen Schulungen sind auch Ratgeber für pflegende Angehörige hilfreich. Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) hat einen solchen gemeinsam mit der BZÄK entwickelt. Angehörigen steht dieser auf der ZQP-Webseite [2] in deutscher und türkischer Sprache zum Download zur Verfügung.

„Mindestens 30 Prozent aller Pflegebedürftigen sind laut der letzten Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS V) auf Hilfestellungen bei der Zahnpflege angewiesen. Angehörige benötigen für die häusliche Pflege situationsgerechte Informationen zur Umsetzung der täglichen Mundhygiene sowie fachliche Unterstützung, etwa durch eine aufsuchende zahnmedizinische Betreuung. Mit der Ausschreibung des ‚PraxisAWARD Prävention‘ wollen wir gute und erfolgreiche Projekte aus der Praxis fördern und der Fachöffentlichkeit präsentieren, um auf diesem Weg auch Anregungen zu geben“, bekräftigt Dr. Burkhard Selent, Director Scientific Affairs D-A-CH bei CP GABA und Co-Initiator der „Initiative für eine mundgesunde Zukunft in Deutschland“.

Um die Bedeutung der Mundgesundheit in der häuslichen Pflege in der Gesellschaft bekannter zu machen und zu verankern, bedarf es den Initiatoren zufolge einer stärkeren Zusammenarbeit, etwa mit Sozialverbänden, ambulanten Pflegediensten sowie stationären oder teilstationären Einrichtungen.

Interdisziplinäre Zusammenarbeit fördern

Die Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit bildet von Beginn an ein übergeordnetes Ziel der Initiative. Mit Prof. Dr. Ina Nitschke und Priv.-Doz. Dr. Peter Schmidt konnte die Initiative zwei namhafte Expert*innen für die Jury des „PraxisAWARD Prävention“ gewinnen, die diesen Ansatz teilen.

Mundgesundheit im Alter

Professorin Nitschke, Leiterin des Bereiches Seniorenzahnmedizin und Oberärztin an der Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik und Werkstoffkunde am Universitätsklinikum Leipzig, erklärt: „Ältere Menschen werden aufgrund des natürlichen Alterungsprozesses Erkrankungen gegenüber empfindlicher. Die Mundhöhle macht da keine Ausnahme, beispielsweise treten Entzündungen stärker auf. Es bedarf einer aufmerksamen Mundhygiene, die neben dem Zähneputzen und der Reinigung von Zahnzwischenräume auch die Pflege der Mundschleimhaut umfasst. Zahnprothesen sind gründlich und täglich zu reinigen. Pflegende Angehörige unterstützen oft die Menschen mit Pflegbedarf bei der Mundhygiene, sodass schon wenige Tipps sehr wertvoll für sie sind. Es braucht jedoch Menschen und praxistaugliche Ideen, beispielsweise durch Projekte, um diese Grundlagen zu vermitteln.“ Die international anerkannte Spezialistin für Seniorenzahnmedizin und Prothetik ist seit vielen Jahren maßgeblich an der Weiterentwicklung der Seniorenzahnmedizin beteiligt und engagiert sich für die Mund- und Zahngesundheit von älteren Menschen mit Pflegebedarf. Seit dem Jahr 2000 ist sie Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Alterszahnmedizin (DGAZ). Im Januar dieses Jahres wurde sie für ihre Lebensleistung und Verdienste in ihrem Fachgebiet mit dem Bundesverdienstorden ausgezeichnet.

Individuelle Ansätze und Inklusion für jede Altersgruppe

Zu den Personen, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden, zählen Personen jeden Alters. Priv.-Doz. Dr. Schmidt ist Oberarzt in der Abteilung für Behindertenorientierte Zahnmedizin im Department für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Fakultät für Gesundheit, an der Universität Witten/Herdecke. „Die Behindertenorientierte Zahnmedizin verlangt individuelle und gleichzeitig umsetzbare Ansätze, die auch immer wieder flexibel angepasst werden müssen. Denn die tägliche Mundpflege bei Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen kann in allen Lebensphasen herausfordernd sein. Gleichsam erleben wir oft eine hohe Motivation bei pflegenden Angehörigen, es richtig machen zu wollen‘. Daher braucht es Ideen, die einerseits dazu beitragen, Unsicherheiten, aber auch Belastungen zu reduzieren. Andererseits ist die Kooperation verschiedener Einrichtungen sowie die Einbindung der um die Patient*innen befindlichen Netzwerke unerlässlich. Es gilt weiterhin zu erforschen, welche Modifizierungen zahnärztlicher Therapien für Patient*innen mit Behinderungen erforderlich sind. Ein Schlüssel zur Verbesserung der Mundhygiene ist die Individualprophylaxe“, so Schmidt. Einer seiner Schwerpunkte liegt dabei auf der Kinder- und Jugendzahnmedizin sowie der Patient*innengruppe der jungen Erwachsenen. Im Jahr 2022 holte er mit seinem Forschungsbeitrag zur Karieserfahrung bei deutschen Special-Olympics-Athlet*innen im jungen Erwachsenenalter erstmals den International Association of Disability and Oral Health (iADH) Research Award nach Deutschland.

Jetzt bewerben

Gesucht werden aus der Praxis kommende Projekte zum Thema „Mundgesundheit in der häuslichen Pflege“ aus dem Bereich der Zahnmedizin sowie aus dem interdisziplinären Umfeld. Wichtig ist den Initiatoren, dass die Projekte die Rolle der Angehörigen berücksichtigen. Es werden Präventionsprojekte gesucht, die entweder bereits in der Umsetzung oder kurz davor sind.

Die ersten drei Preisträger*innen erhalten insgesamt 10.000 Euro. Zudem werden sie mit einem „Öffentlichkeitsarbeits-Paket“ von den Initiatoren in ihren Projekten unterstützt.

Die Bewerbungen können noch bis einschließlich 30. September 2024 eingereicht werden. Es werden ausschließlich digitale Bewerbungenakzeptiert. Es wird gebeten, das Bewerbungsformular zu nutzen, das hier heruntergeladen werden kann*:

05.09.2024 DGA | Quelle: Bundeszahnärztekammer (BZÄK)

Zahn- und Frauenärzte zum Tag der Zahngesundheit am 25. September 2024

Lächeln für Zwei – ein strahlendes Lächeln und das Wohl des ungeborenen Kindes hängen eng miteinander zusammen. Während eine Schwangerschaft viele körperliche und emotionale Veränderungen mit sich bringt, achten Frauenärztinnen und Frauenärzte auch auf die Mundgesundheit. Hormonelle Veränderungen beeinflussen die Mundgesundheit und können zu Schwangerschaftskomplikationen führen. Gemeinsam mit der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) weist der Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF) am Tag der Zahngesundheit auf die fachärztliche Kooperation in der Schwangerenvorsorge hin und informiert gemeinsam mit einem ausführlichen Fachartikel und mehreren Reels auf dem Instagram-Kanal „Schwanger mit dir“.

Dr. Klaus Doubek, Präsident des BVF, kommentiert: „Die Zahn- und Mundgesundheit während der Schwangerschaft ist von großer Bedeutung für den Verlauf der Schwangerschaft. Dank der hochwertigen, frauenärztlichen Schwangerenvorsorge in Deutschland, die international als Vorbild gilt, können wir werdende Mütter umfassend beraten, betreuen und an unsere zahnärztlichen Kolleginnen und Kollegen verweisen.“

Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der BZÄK, ergänzt: „Während in vielen anderen Ländern die Zahn- und Mundgesundheit oft nicht ausreichend in die Schwangerenvorsorge integriert ist, stellen wir durch die enge Zusammenarbeit sicher, dass die Mundgesundheit der werdenden Mütter positiv beeinflusst wird. Auch dem Risiko von Schwangerschaftskomplikationen wird entgegengewirkt und damit auch schon an die Mundgesundheit des kleinen Kindes gedacht.“

Versorgung während der Schwangerschaft: Verlässlicher Begleiter mit Weitblick

Die frauenärztliche Schwangerenvorsorge ist weit mehr als nur medizinische Routine – sie ist ein verlässlicher Begleiter durch die besondere Zeit der gesamten Schwangerschaft. In jeder Phase haben Frauenärztin oder Frauenarzt die Gesundheit von Mutter und Kind im Blick, um Vertrauen, Sicherheit und Wohlbefinden zu bieten. Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen ermöglichen nicht nur die umfassende Dokumentierung des regelrechten Wachstums des Babys, sondern schaffen auch wertvolle Momente der Vorfreude. Im Rahmen der Schwangerenberatung soll die Ärztin oder der Arzt in der Schwangerschaft bedarfsgerecht über die Bedeutung der Mundgesundheit für Mutter und Kind aufklären: frühzeitig sensibilisieren und rechtzeitig an eine Zahnärztin oder einen Zahnarzt verweisen.

Die Relevanz der Mundgesundheit während der Schwangerschaft

Schwangerschaftsbedingte hormonelle Veränderungen beeinflussen den gesamten Körper, einschließlich des Mundraums. Diese hormonellen Schwankungen können zu einer erhöhten Anfälligkeit für Gingivitis und Parodontitis führen. Wissenschaftliche Studien belegen, dass unbehandelte Zahnfleischerkrankungen mit einem höheren Risiko für Frühgeburten und niedrigem Geburtsgewicht in Verbindung stehen. Daher sind eine stringente Mundhygiene und regelmäßige zahnärztliche Kontrollen während der Schwangerschaft von zentraler Bedeutung. Frauenärztin oder Frauenarzt wird im Verlauf der Schwangerenvorsorge die Schwangere regelmäßig nach ihrem Befinden und auch Zahnproblemen fragen – denn auch Übergeben oder neue Essgewohnheiten beeinflussen den Mundraum zusätzlich – und ggf. an eine Zahnarztpraxis verweisen.

Gesundheitsrisiken minimieren – Präventivmaßnahmen maximieren

Unbehandelte orale Infektionen können weitreichende gesundheitliche Konsequenzen nach sich ziehen. Durch eine enge interdisziplinäre Kooperation zwischen Frauenärzten und Zahnärzten können präventive Maßnahmen frühzeitig ergriffen werden, um Risiken zu minimieren und eine optimale gesundheitliche Betreuung sicherzustellen. Schwangeren wird empfohlen, ihre Mundgesundheit regelmäßig überprüfen zu lassen und bei Anzeichen von Zahnfleischentzündungen umgehend zahnärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Idealerweise sollten werdende Mütter bereits vor der Schwangerschaft einen Zahnarzttermin wahrnehmen, um sicherzustellen, dass keine unbehandelten Zahnerkrankungen vorliegen. Während der Schwangerschaft sind Zahnkontrollen besonders im zweiten Trimenon – zwischen der 13. und 21. Schwangerschaftswoche – empfehlenswert. Zu diesem Zeitpunkt ist das Risiko für Komplikationen am geringsten und der Komfort für die Schwangere am größten. Darüber hinaus wird eine professionelle Zahnreinigung im zweiten Trimester angeraten, um Zahnbeläge und Bakterien effektiv zu entfernen und das Risiko für Zahnfleischentzündungen zu reduzieren.

Gemeinsam für eine optimale, medizinische Gesundheitsversorgung

Der Tag der Zahngesundheit 2024 bietet eine wertvolle Plattform für BVF und BZÄK, um das Thema „Mundgesundheit in der Schwangerschaft“ in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken und die Aufklärung zu intensivieren. Auf dem Schwangerenvorsorgekanal „Schwanger mit dir“ auf Instagram wird in mehreren Reels auf die wichtigsten Themen der Zahngesundheit in der Schwangerschaft eingegangen.

Detaillierte Informationen finden sich im Fachartikel „Die Mundgesundheit der werdenden Mutter“ in FRAUENARZT Nr. 9, Veröffentlichung am 19.09.2024.

05.09.2024 DGA | Quelle: Bundeszahnärztekammer

Wie funktioniert eigentlich die Finanzierung der GKV?

Allgemeiner Beitragssatz und Zusatzbeitrag, durchschnittlicher Zusatzbeitrag, Gesundheitsfonds: Das alles hängt mit den gesetzlichen Krankenkassenbeiträgen zusammen. Aber wie genau? Die SBK Siemens-Betriebskrankenkasse bringt Licht ins Dunkel.

Wie berechnet sich der Krankenkassenbeitrag? Der Krankenkassenbeitrag besteht aus zwei Bausteinen: dem allgemeinen Beitrag und dem Zusatzbeitrag. Beide werden prozentual anhand der Einkünfte berechnet.

Der gesetzlich festgeschriebene allgemeine Beitrag beträgt 14,6 Prozent des Einkommens (2024). Die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrags liegt aktuell bei 1,7 Prozent. Beim kassenindividuellen Zusatzbeitrag variiert die Höhe von Kasse zu Kasse.  

Zahlen alle Versicherten den gleichen allgemeinen Beitrag? Grundsätzlich erst einmal ja, zumindest prozentual. Allerdings gibt ein paar Ausnahmen: Versicherte, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, zahlen lediglich einen ermäßigten Beitragssatz an ihre Krankenversicherung. Dieser liegt bei 14,0 Prozent.

Wer dagegen keine Einkünfte hat, zahlt den gesetzlichen Mindestbeitrag für eine Krankenversicherung, der zurzeit bei monatlich 172,04 Euro plus Zusatzbeitrag liegt. Für Arbeitslose werden Beiträge von der Bundesagentur für Arbeit (Arbeitslosengeld 1) bzw. das JobCenter (Bürgergeld) übernommen. Familienversicherte zahlen überhaupt keinen Beitrag.

Neben dem Mindestbeitrag für Krankenkassen gibt es auch einen Höchstbeitrag für gesetzliche Krankenversicherungen. 2024 beträgt dieser monatlich 755,55 Euro, hinzu kommt der Zusatzbeitrag.

Wichtig zu wissen: Während Selbstständige in der Regel den gesamten Krankenkassenbeitrag selbst entrichten, zahlen Angestellte nur die Hälfte – die anderen 50 Prozent übernimmt der Arbeitgeber.

Was ist der Zusatzbeitrag bei der Krankenkasse? Neben dem bundeseinheitlichen allgemeinen Beitragssatz spielt für die Berechnung des Krankenkassenbeitrags auch der Zusatzbeitrag eine Rolle, den jede Kasse erhebt. Mit den Zusatzbeiträgen haben die Krankenkassen die Möglichkeit, ihren zusätzlichen Finanzbedarf zu decken. Zum Beispiel um ihren Versicherten besondere Leistungen anbieten zu können oder auch um ungeplante Ausgabensteigerungen abzufedern, die z.B. durch Vorhaben des Gesetzgebers, erhöhte Inanspruchnahme, regionale Unterschiede oder andere äußere Umstände verursacht werden.

Was ist der Unterschied zwischen dem kassenindividuellen und dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag? Üblicherweise ist mit dem Zusatzbeitrag einer Krankenkasse der kassenindividuelle Beitragssatz gemeint (siehe oben).

Davon zu unterscheiden ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag. Dieser ist eine rein rechnerische Größe und hat mit einem realen Durchschnittsbetrag aller geltenden Zusatzbeiträge nichts zu tun. Er besagt, welcher Zusatzbeitrag rein rechnerisch notwendig wäre, um über die gesamte GKV hinweg Einnahmen und Ausgaben in Balance zu bringen.

Wer entscheidet über die Höhe der Krankenkassenbeiträge? Über den allgemeinen Beitragssatz sowie Ermäßigungen, Höchst- und Mindestbeiträge entscheidet der Gesetzgeber, also das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Das BMG legt zudem jährlich zum 31. Oktober den durchschnittlichen Zusatzbeitrag fest.

Grundlage für diese Schätzung ist die Prognose des so genannten Schätzerkreises. Dieses Gremium setzt sich zusammen aus Fachleuten des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesamtes für Soziale Sicherung sowie des GKV-Spitzenverbandes. Es berät immer im Herbst über die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben der GKV im nächsten Jahr.

Was passiert mit den Beiträgen für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)? Die Beiträge der Versicherten und ihrer Arbeitgeber fließen erst einmal in einem gemeinsamen Topf, den Gesundheitsfonds. In den Gesundheitsfonds werden zudem vom Bund zusätzliche Mittel eingezahlt. Mit diesen Bundesmitteln werden Ausgaben (zumindest teilweise) refinanziert, die die GKV für den Staat übernimmt – wie zum Beispiel die oben genannten Beiträge für Bürgergeldempfänger.

Anschließend werden die gesammelten Mittel nach bestimmten Kriterien wieder an die Krankenkassen verteilt. Man spricht hier von Zuweisungen an die Krankenkassen. Sie erhalten pro Versichertem eine Grundpauschale sowie Zu- und Abschläge, die von verschiedenen Faktoren wie beispielsweise dem Alter, dem Geschlecht oder Erkrankungen abhängen.

02.09.2024 DGA | Quelle: SBK Siemens-Betriebskrankenkasse



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